allg. Infos
Grill-Info
Allgemeine Information
zur Anmietung und Nutzung unseres Grillplatzes
Die Nutzung des Grillplatzes ohne entsprechende
Anmietung ist nicht erlaubt.
Die Vermietung des Grillplatzes ist von
montags bis samstags möglich*. Es wird lediglich der Grillplatz inkl. Teeküche
und der 2 Grillhütten vermietet.
Der Spielplatz und der Park sind der
Öffentlichkeit zugänglich und werden nicht
mit vermietet.
Die Mietpauschale beträgt für bis zu 50 Personen 100,00 €. Bei über
50 Personen kommt eine Zusatzpauschale von 1,00
€ je Person hinzu.
Im Mietpreis sind der Grillplatz,
Strom und Wasser, Toilette (Dixi), Biertische und -bänke (10 Garnituren), 2
Stehtische, Schwenkgrill inkl. einer Schubkarre Holz
zum Grillen sowie die
Entsorgung des Mülls enthalten.
Zur Kühlung befinden sich zwei kleine
Kühlschränke in der Teeküche. Kaffeemaschine und Wasserkocher sind vorhanden.
Am Parkeingang befindet sich ein
Parkplatz für bis zu 10 PKW. Für den Auf- und Abbau sowie die Anlieferung ist
es gestattet, mit maximal 2 Fahrzeugen in den
Park zu fahren. Parken ist dort nicht erlaubt.
Zur vereinbarten Uhrzeit ist einer
unserer Platzwarte zwecks Einweisung vor Ort.
Jede Veranstaltung muss bis 21:00 Uhr beendet werden. Der Grill
ist spätestens um 20:00 Uhr zu löschen.
Wenn Sie unseren Park mieten möchten,
müssen Sie mindestens 25 Jahre alt
sein und richten Ihre Mietanfrage bitte an
parkanmietung@web.de
Bei entsprechender Verfügbarkeit wird
der Platz für Sie reserviert, bis die Anzahlung in Höhe von 50,00 € auf dem
Konto des Heimatverein Alfter e. V.
-- IBAN
DE96 3706 9520 0031 7534 22 -- eingegangen ist. Zahlung ist
innerhalb von 14 Tagen zu leisten,
ansonsten wird der Termin wieder freigegeben.
Die personenabhängige Restzahlung
ist in bar vor Ort zu leisten. Eine Erstattung der Anzahlung bei Absagen – auch
wetterbedingten – erfolgt nicht.
Unser Grillplatz wird Ihnen in einem
sauberen Zustand übergeben. Wir erwarten, dass Sie das Gelände nach Ihrer
Veranstaltung ebenso sauber verlassen.
Hunde sind im gesamten Park an der Leine zu führen und dürfen
den Spielplatz nicht betreten.
* in Ausnahmefällen und nach besonderer Absprache auch sonn- und feiertags mit einer Zusatzpauschale von 20€.